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Lebensbescheinigungen
Zeitweise Einfuhr von Strassenfahrzeugen (PKW/Motorräder)
GÜLTIGKEIT AUSLÄNDISCHER Führerscheine
Einreise nach Peru mit Haustieren

LEBENSBESCHEINIGUNGEN

Bei Bedarf können von den peruanischen Konsulaten auch für Personen, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit haben, Lebensbescheinigungen ("Certificado de Supervivencia") zur Vorlage bei peruanischen Behörden ausgestellt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Person, für die die Lebensbescheinigung ausgestellt werden soll, persönlich im Konsulat erscheint und sich mit einem gültigen Dokument (Personalausweis oder  Pass) ausweist. 

Nur in Ausnahmefällen, wenn der Interessent weit entfernt vom nächsten peruanischen Konsulat lebt, kann auch eine deutsche Lebensbescheinigung, die nicht älter als 1 Woche sein darf, als Grundlage für die Ausfertigung des Certificado de Supervivencia benutzt werden.

Die Gebühren für die Ausstellung der Lebensbescheinigung betragen derzeit 0,90 €.

 

ZEITWEISE EINFUHR VON STRASSENFAHRZEUGEN

                                                           

Wenn Sie als Tourist nach Peru reisen und für die Zeit Ihres Aufenthalts Ihren PKW oder Ihr Motorrad einführen wollen, beachten Sie bitte, dass es zwei Möglichkeiten für die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen gibt:

  1. In Übereinstimmung mit dem Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge vom 4. Juni 1954 kann der Inhaber eines „Ausweises für die vorübergehende Einfuhr" („carnet de passage en douane") das Fahrzeug, unabhängig davon, ob er der Eigentümer ist oder es nur angemietet hat, für den Zeitraum der Gültigkeit dieses Ausweises nach Peru vorübergehend einführen.
    Der „Ausweis für die vorübergehende Einfuhr" wird in Deutschland von den Geschäftsstellen des ADAC ausgestellt.

  2. Auf der Grundlage des Obersten Dekrets Nr. 015-87-ICTI/TUR kann der Fahrzeugeigentümer das Auto/Motorrad für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen (eine Verlängerung ist nicht möglich) nach Peru einführen. Bei der Einfuhr sind den peruanischen Zollbehörden

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der Fahrzeugbrief (aus dem hervorgeht, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist)

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das Konnossement (Verschiffungspapiere) und

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der gültige Reisepass des Fahrzeugeigentümers

vorzulegen. Die Zollbehörde stellt dem Eigentümer dann eine Bescheinigung über die vorübergehende Einfuhr („Certificado de Internación Temporal") aus.

Nach 90 Tagen muss das Fahrzeug wieder ausgeführt werden, kann aber jederzeit erneut vorübergehend – wiederum für 90 Tage – eingeführt werden.

Zu beachten ist, dass es sich in beiden Fällen um eine vorübergehende Einfuhr handelt, woraus sich ergibt, dass das Fahrzeug weder in Peru veräußert, verschenkt noch zurückgelassen werden darf.

 

GÜLTIGKEIT AUSLÄNDISCHER FÜHRERSCHEINE IN PERU

Personen, die sich vorübergehend zu touristischen Zwecken bzw. besuchsweise in Peru aufhalten und über 21 Jahren alt sind, können den von ihrem Heimatland ausgestellten gültigen Führerschein in Peru zum Führen eines Fahrzeugs (außer Lastkraftwagen und Busse) für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten verwenden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, einen Internationalen Führerschein (erhältlich in Deutschland bei den Führerscheinstellen der Ordnungsämter) zu beantragen.

 

BESTIMMUNGEN ZUR EINREISE NACH PERU MIT HAUSTIEREN

Wenn Sie Ihren Hund/Ihre Katze nach Peru mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Internationalen Impfausweis für Kleintiere (erhältlich beim Amtstierarzt), der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über die verabreichten Impfungen enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen Dienststelle (in Berlin ist dies das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrichstr. 219, 10958 Berlin ) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss.

Folgende Impfungen sind für Hunde erforderlich:           

Staupe
Hepatitis canina
Leptospirose
Parvovirus
Tollwut
Parainfluenza

Bei Katzen werden nachfolgende Impfungen verlangt:       

Panleucoopenia felina
Calicivirose
Rinotracheitis
Katzenleukämie
Tollwut (für Tiere, die älter als 3 Monate sind)

Empfehlenswert ist auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss.

Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig. Vergessen Sie bitte nicht, vor Ihrer Rückreise nach Deutschland in Peru die gegebenenfalls fällige nächste Tollwutimpfung vornehmen zu lassen, da Deutschland bei der Einreise verlangt, dass diese innerhalb max. eines Jahres aufgefrischt werden oder mindestens 30 Tage alt sein muss.

Die Beglaubigungen durch unsere Konsularabteilung können persönlich oder auf postalischem Wege eingeholt werden.

Falls Sie sich für letzteres entscheiden, senden Sie bitte die vorbeglaubigten Dokumente, einen Verrechnungsscheck in der erforderlichen Höhe (für die Beglaubigung des Impfausweises sowie die Beglaubigung der amtstierärztlichen Bescheinigung entstehen Konsulargebühren in Höhe von je 27,00 €) und einen frankierten Rückumschlag an die Adresse unserer Botschaft (Botschaft der Republik Peru, Konsularabteilung, Mohrenstr. 42, 10117 Berlin).

Weitere Informationen zur Mitnahme von Haustieren bei folgenden Fluggesellschaften:

AIRFRANCE

KLM LUFTHANSA IBERIA

Um weitere Informationen über Den Nationalen Dienst für Agrargesundheit SENASA klicken sie hier