VOLLMACHTEN
In den peruanischen Konsulaten können Vollmachten erteilt werden, die zur Verwendung in Peru bestimmt sind und den Bevollmächtigten autorisieren, im Namen desjenigen, der die Vollmacht erteilt, Handlungen in Übereinstimmung mit dem peruanischen Recht vorzunehmen.
Es wird zwischen drei verschiedenen Vollmachtarten unterschieden:
Einfache Vollmacht in Briefform („Carta-Poder")
Notarielle Vollmacht ohne Eintragung in die Urkundenrolle („Poder fuera de Registro")
Notarielle Vollmacht mit Eintragung in die Urkundenrolle („Poder por Escritura Pública")
Bei der einfachen Vollmacht legt derjenige, der die Vollmacht erteilen möchte, den Vollmachttext in spanischer Sprache vor, weist sich mit seinem Personaldokument aus und unterzeichnet die Vollmacht im Beisein des Konsularbeamten, der schließlich diese Unterschrift beglaubigt. Die Konsulargebühr beträgt 16,00 € bzw. 8,00 €, wenn die Vollmacht ausschließlich zum Zweck von Rentenzahlung erteilt wird.
Eine solche Vollmacht ist ausreichend für einfache Verwaltungsakte und um Summen bis zur Höhe eines halben Steuersatzes (z. Z. 1.700 Soles) abzulösen.
Notarielle Vollmacht ohne Eintragung in die Urkundenrolle
Die notarielle Vollmacht ohne Eintragung in die Urkundenrolle ist formellerer Art. Sie muss zwingend folgende Angaben des Vollmachterteilers enthalten:
|
Vollständige Vor- und Zunamen | |
|
Staatsangehörigkeit | |
|
Wohnanschrift | |
|
Personenstand | |
|
Beruf oder ausgeübte Tätigkeit | |
|
Nummer des Personaldokuments |
Derjenige, der die Vollmacht erteilen möchte, sollte nach Möglichkeit den Wortlaut in spanischer Sprache bereits vorformuliert haben bzw. in der Lage sein, klar darzulegen, was der Zweck der Vollmacht ist, damit ein entsprechender Text aufgesetzt werden kann.
Nach Ausfertigung der Vollmacht wird diese vom Vollmachterteiler und vom Konsularbeamten unterzeichnet. Die Gebühren betragen 20,00 € bzw. 8,00 €, wenn die Vollmacht ausschließlich zum Zweck von Rentenzahlung erteilt wird.
Diese Art Vollmacht kann für einfache Verwaltungsakte und zur Vereinnahmung von Summen bis zur Höhe eines Steuersatzes (z. Z. 3.400 Soles) Verwendung finden.
Notarielle Vollmacht mit Eintragung in die Urkundenrolle
Die notarielle Vollmacht mit Eintragung in die Urkundenrolle ist erforderlich, wenn dem Bevollmächtigten z. B. durch Erteilung einer Generalvollmacht Vertretungsrechte übertragen werden, wenn Prozessvollmacht erteilt werden soll, wenn eine Firma einer anderen Firma Rechte abtritt, wenn es sich um Immobilienerwerb handelt, wenn ein Erbrecht geltend gemacht werden soll und im allgemeinen, wenn es um Beträge geht, die in einer Größenordnung über einem Steuersatz (3.400 Soles) liegen.
Der Vollmachttext („Minuta")
muss von einem
peruanischen Anwalt, der bei der Anwaltskammer registriert ist, aufgesetzt werden, um sicher zu
stellen, dass alle erforderlichen Klauseln nach peruanischem Recht enthalten
sind und die Vollmacht nicht wegen Unzulänglichkeit oder Unvollständigkeit
beanstandet werden kann.
Nur in den im Paragraphen 58 des peruanischen Notariatsgesetzes genannten
Fällen (siehe spanischer Text dieser Seite) kann die
Vollmacht ohne Vorlage einer "Minuta" eingetragen werden.
Bitte beachten Sie auch, dass die peruanischen Konsulate
die „Minuta" nicht für Sie aufsetzen dürfen. Es obliegt ihnen
vielmehr, die vom Vollmachterteiler und vom Anwalt mit Angabe seiner
Registernummer unterschriebene und damit genehmigte „Minuta"
entgegenzunehmen und wortwörtlich in die notarielle Urkunde („Escritura
Pública") einzufügen.
Die Vollmacht muss zwingend folgende Angaben des Vollmachterteilers enthalten:
|
Vollständige Vor- und Zunamen | |
|
Staatsangehörigkeit | |
|
Wohnanschrift | |
|
Personenstand | |
|
Beruf oder ausgeübte Tätigkeit | |
|
Nummer des Personaldokuments (das gültige Personaldokument ist dem Konsularbeamten im Original vorzulegen) |
Hinsichtlich des
Bevollmächtigten sollten zumindest
|
Vollständige Vor- und Zunamen | |
|
Wohnanschrift | |
|
Nummer des Personaldokuments |
angegeben werden.
Ebenso muss enthalten sein
|
vollständiger Name des Anwalts, der die "Minuta" aufgesetzt hat und seine Registriernummer bei der Anwaltskammer |
Bei Erteilung einer notariellen Vollmacht müssen neben der Aufnahme in die Urkundenrolle mehrere Schriftstücke formgerecht ausgefertigt werden, weshalb mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche zu rechnen ist. Die Gebühren hängen von Art und Länge der Vollmacht sowie Anzahl der Vollmachterteiler und Bevollmächtigten ab, betragen jedoch meist zwischen 70,00 und 150,00 €.
Sollte der Vollmachterteiler der spanischen Sprache nicht mächtig sein, ist es unbedingt erforderlich, einen beeidigten Dolmetscher hinzuzuziehen, der die Vollmacht gegenzeichnen muss.
Schließlich ist es auch möglich, eine Vollmacht vor einem deutschen Notar zu erteilen. Allerdings ist in diesem Falle zu beachten, dass diese Vollmacht vom zuständigen Landgericht und dem zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden und eine solche „im Ausland erteilte Vollmacht", selbst wenn sie in spanischer Sprache verfasst worden sein sollte, in Peru ebenfalls von einem Notar in seine Urkundenrolle aufgenommen werden muss, damit die entsprechenden Dokumente für die Eintragung im Öffentlichen Urkundenregister der Republik Peru ausgefertigt werden können.