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SPENDEN

Allgemeine Hinweise
Schenkungsurkunden
Rechnungen/Proforma-RechnungeN

 

Spenden aus dem Ausland für religiöse Organisationen und gemeinnützige Institutionen der Internationalen Technischen Zusammenarbeit, so genannte ENIEX, die im entsprechenden Register der Peruanischen Agentur für Internationale Zusammenarbeit (APCI - www.apci.gob.pe) als solche eingetragen sind, sowie für öffentliche Einrichtungen (ausgenommen staatliche Betriebe) sind gemäß Gesetzeserlass Nr. 21942, Legislativbeschluss Nr. 775, abgeändert durch das Gesetz Nr. 26422 und den Artikel 7 des Gesetzes Nr. 26425, von der Zollzahlung, der Zahlung von Mehrwertsteuer und Konsumsteuer befreit.

Für die Einfuhr dieser gespendeten Güter nach Peru müssen den Zollbehörden folgende Dokumente vorgelegt werden:

  1. "Declaración Unica de Aduanas" oder "Declaración Simplificada" mit Angabe des Codes für die entsprechende Zollbefreiung
  2. Konnossement, Luftfrachtbrief, Benachrichtigung durch die Post - je nach gewählter Transportart
  3. Schenkungsurkunde oder -vertrag, beglaubigt durch das zuständige peruanische Konsulat
  4. Rechnung bzw. Proforma-Rechnung oder Eidesstattliche Erklärung sowie Inhaltsliste
  5. Beschluss über die Annahme der Spende bzw. Kopie des Antrags auf Annahme der Spende
  6. Bestätigung über die Eintragung im ENIEX-Register der Peruanischen Agentur für Internationale Zusammenarbeit (gilt nicht für die Katholische Kirche oder Kirchen anderer Konfessionen und ihre Institutionen, die beim Justizministerium registriert sind).
  7. Bei schulischen Einrichtungen - Bestätigung der Eintragung im entsprechenden Register des Erziehungsministeriums
  8. Kopie der Resolution über die Eintragung im von der Superintendencia Nacional de Administración Tributaria (Steuerbehörde) geführten Register der Institutionen, die von der Steuerzahlung befreit sind, wenn es sich um Spenden für religiöse Institutionen handelt.
  9. Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die von der Zollbehörde im spezifischen Fall eingefordert werden können.

Verfahrensweise:
Bei der Zollbehörde wird unter Vorlage der o. g. Dokumente die Anwendung des Obersten Beschlusses No. 508-93-PCM beantragt.
Die mit der Spende begünstigte Institution kann die gespendeten Güter sofort nach Vorlage dieser Dokumente beim Zoll auslösen bzw. bei Fehlen von Unterlagen müssen diese binnen 15 Tagen nachgereicht werden, um die Spenden auslösen zu können. Spenden müssen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Freigabe durch den Zoll abgeholt werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

Bei Spenden für Katastrophenopfer, die als solche deklariert sind (Lebensmittel, Medikamente, Impfstoffe, Kleidung, Zelte bzw. Notunterkünfte, Fahrzeuge und andere Transportmittel) wird die Zollkontrolle auf ein Mindestmaß beschränkt.

 

Verfahrensweise bei Spenden und Sondereinsätzen humanitären Charakters

Um das Verfahren beim Empfang von Spenden zugunsten ordnungsgemäß in Peru registrierter öffentlicher oder privater Institutionen zu beschleunigen, bittet die Peruanische Agentur für Internationale Zusammenarbeit (APCI), die folgenden Bestimmungen für die Einfuhr von Spenden unbedingt zu beachten.

Bei der Einfuhr von Spenden müssen vorgelegt werden:

  1. „Schenkungsurkunde", beglaubigt durch das zuständige peruanische Konsulat im Heimatland des Spenders (Kosten: 22.50 €). Dieses Dokument muss folgende Punkte enthalten: Angaben zum Spender (natürliche oder juristische Person), Herkunftsdaten, detaillierte Beschreibung der Spende, Menge, ungefähres Gewicht und geschätzter Wert

  2. Verschiffungspapiere (Konnossement) oder Frachtbrief, Luft-Frachtbrief bzw. Paketeinlieferungsschein bei Postsendungen, gegebenenfalls eine Rechnung (oder der Referenzwert jeder gespendeten Sache), wobei die in diesen Papieren enthaltenen Angaben mit denen in der Schenkungsurkunde übereinstimmen müssen

 

APCI weist darauf hin, dass bei bestimmten Spenden zusätzlich folgendes gilt:

Medikamente, Arzneien oder Drogen

  1. Detaillierte Aufstellung der Medikamente, Arzneien oder Drogen in spanischer Sprache unter Beachtung der Internationalen Bezeichnung

  2. Verfallsdatum dieser Medikamente, die zumindest noch 12 Monate verwendbar sein müssen. Außerdem müssen alle Medikamente den internationalen Qualitätsnormen entsprechen.

  3. Alle Medikamente müssen in einer der folgenden Sprachen etikettiert sein: Spanisch, Englisch oder Portugiesisch. Medikamente mit Angaben in anderen Sprachen können nicht angenommen werden.

  4. Die Angaben auf dem Etikett müssen folgende Informationen enthalten: Name des Medikaments, seine Stärke, Herstellerangaben und Verfallsdatum.

 

Nahrungsmittel

  1. Haltbarkeitsdatum der Nahrungsmittel und ihr Gewicht

  2. Bescheinigung des Pflanzenschutzamtes oder Desinfektions-Bescheinigung

  3. Veterinärmedizinische Bescheinigung

  4. Bescheinigung über Radioaktivität

  5. Ausfuhrbescheinigung

 

Kleidung, Schuhwerk, Decken sowie jede andere gespendete Sache, die Krankheiten übertragen könnte

Desinfektions- bzw. Entlausungsbescheinigung

 

Ärztliche Instrumente und Geräte

Marke, Gewicht, Abmessungen, technische Spezifikation, Herstellungsdatum

 

Fahrzeuge

Modell, Marke, Gewicht, Herstellungsdatum, technische Spezifikation

Gemäß den geltenden Bestimmung ist für die Einfuhr von gespendeten Fahrzeugen für öffentliche oder private Einrichtungen die Zustimmung des Ministeriums für Transport und Nachrichtenwesen erforderlich, wenn es sich um Motorfahrzeuge der Kategorien C, D und E handelt.

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Bei den Fahrzeugen der Kategorie C handelt es sich um Fahrzeuge zum Personen- oder Gütertransport, die wiederum in drei Gruppen unterteilt werden:

C1 Lieferfahrzeuge für eine Nutzlast von mehr als 500 kg bis zur 2000 kg

C2 Fahrzeuge zum Personen- oder Gütertransport für eine Nutzlast von mehr als 2000 kg bis zu 9000 kg

C3 Fahrzeuge zum Personen- oder Gütertransport für eine Nutzlast von mehr als 9000 kg

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Fahrzeuge der Kategorie D, oder Nutzfahrzeuge mit Vierradantrieb für den Personen- oder Gütertransport mit einer Nutzlast bis zu 2000 kg

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Zu den Fahrzeugen der Kategorie E zählen Traktoren und fahrbare Industrie-Maschinen der folgenden Gruppen:

E1 Traktoren (mit Reifen oder Raupenketten) für den landwirtschaftlichen Gebrauch

E2 Maschinen für die Bewegung von Erdmassen (Bagger usw.)

E3 Fahrbare Maschinen für spezielle Einsätze, die nicht zu den Gruppen E1 und E2 zählen

In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen ist ausschließlich die Einfuhr von Fahrzeugen für die Personen- oder Güterbeförderung gestattet, die nicht älter als 5 Jahre sind. Das Alter des Fahrzeugs wird ab dem auf die Herstellung folgenden Jahr gerechnet. Nicht betroffen von diesen Bestimmungen sind Fahrzeuge, die für die Öffentliche Hand gespendet werden.

Ebenso untersagt der Eilbeschluß Nr. 140-2001 vom 28.12.2001 die Einfuhr von gebrauchten Motorfahrzeugen mit einem Bruttogewicht von mehr als 3000 kg, sowie die Einfuhr von gebrauchten Motoren, Teilen und Ersatzteilen für Fahrzeuge.

 

Damit die Spenden auf schnellstem Wege und ohne Hindernisse zu den jeweiligen Empfängern gelangen können, müssen folgende Informationen beigefügt werden:

  1. Name, Anschrift, Telefon und weitere Kontaktangaben des Spendenempfängers

  2. Versanddatum und Datum der Ankunft in Peru

  3. Person oder Institution, die die Gesamtkosten für den Transport der Spende nach Peru trägt

 

Im Falle von Einsätzen humanitären Charakters durch Ärzte bzw. bei ähnlichen Einsätzen sind der APCI folgende Informationen zur Kenntnis zu bringen, damit die erforderliche Unterstützung gewährt werden kann:

  1. Name der ausländischen Institution

  2. Teilnehmerliste der Delegation

  3. Ablaufplan

  4. Ankunftsdatum und –zeit mit Angabe der Flugnummer und der Fluggesellschaft

  5. Abreisedatum und –zeit mit Angabe der Flugnummer und der Fluggesellschaft

  6. Name, Anschrift, Telefonnummer und weitere Kontaktangaben der Einrichtung in Peru, die als Gastgeber fungiert

 

Ärztegruppen, die nach Peru reisen, müssen bei ihrer Ankunft eine Aufstellung der zeitweise einzuführenden Gerätschaften, Instrumente und des ärztlichen Verbrauchsmaterials vorlegen. Handelt es sich um Spenden, muss zusätzlich die von dem zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigte Schenkungsurkunde beigebracht werden.

Güter bzw. Gegenstände, die zeitweise nach Peru eingeführt werden, werden von den Zollbehörden registriert, weshalb besonders darauf zu achten ist, dass bei der Ausreise auch die Wiederausfuhr vermerkt wird, damit die gastgebenden Institutionen bzw. diejenigen, die vermittelnd tätig werden, nicht von der Zollbehörde abgemahnt werden, wie es in der Vergangenheit vorgekommen ist.

Das Amt für Internationale Kooperation des Ministeriums für Gesundheitswesen (MINSA) nimmt Anträge für den Einsatz von Ärztegruppen mit einer Mindestfrist von 60 Kalendertagen vor Beginn des Einsatzes an.

Ebenso ist es wichtig, mit dem entsprechenden zeitlichen Vorlauf die Lebensläufe eines jeden der ausländischen Ärzte sowie Kopien der Ausbildungsnachweise bzw. Approbation und Nachweise über Fortbildung beizubringen, damit MINSA bei der Ärztekammer die Genehmigung zur zeitweisen Berufsausübung in Peru erwirken kann.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass z. Z. nur Schenkungen, die dem staatlichen Sektor zugute kommen, von allen Gebühren und Abgaben befreit sind.

Die staatliche Institution, für die die Schenkung bestimmt ist, muss diese außerdem per schriftlicher Erklärung ausdrücklich annehmen.

 

Schenkungsurkunde

Erstellen Sie bitte, nach Möglichkeit in spanischer Sprache, ein Schreiben, mit dem Sie erklären, dass es sich bei der Sendung um eine Schenkung handelt und wem sie zugute kommen soll, mit Angabe von Adressen und Referenzen.

Ihr Schreiben sollte offiziellen Charakter haben (Briefkopf und Stempel Ihrer Firma/Institution). Die Unterschrift des zuständigen Mitarbeiters muss durch einen peruanischen Konsularbeamten beglaubigt werden. Dazu ist es erforderlich, dass Sie das Schenkungsschreiben und eine leserliche Kopie des Personalausweises des Unterzeichners an das zuständige peruanische Konsulat oder an die Konsularabteilung der Botschaft senden. Ist die Schenkung nicht für eine staatliche Institution in Peru bestimmt, fallen für die Beglaubigung Gebühren in Höhe von 20.00 € an.

Hier ein Muster für eine Schenkungsurkunde:

MUSTER

(Briefkopf)

CARTA DE DONACIÓN

 

Mediante la presente, yo, .............................................................(Name des Unterzeichners), en mi función de ........................................................ (Funktionsbezeichnung), declaro que el envío que se efectúa según factura proforma que se adjunta, con un valor de .....................................

(Gesamtwert der Sendung), tiene carácter de donación por parte de:

(Name und Anschrift des Schenkenden)

y está destinado a:

(Name und Anschrift des Empfängers)

Asimismo certifico que los artículos especificados en la factura proforma no tienen valor comercial y que no habrá pago alguno por parte de .......................................... (Name des Empfängers) o de cualquier otra entidad peruana relacionado con esta donación.

 

(Datum)

 

(Unterschrift und Stempel)

 

Rechnung/Proforma-Rechnung

Der Spendensendung ist eine Inhaltsliste sowie eine Rechnung bzw. eine Proforma-Rechnung beizulegen, die eine Unterschrift tragen muss.

In der Rechnung/Proforma-Rechnung sind die einzelnen die Schenkung umfassenden Artikel unter Angabe von Menge, evtl. Größe, Gewicht, Marke, Typ, Ausführung und Wert einzeln aufzuführen. Sollten keine genauen Preise vorliegen, bitten wir um Angabe des geschätzten Wertes in US $.

 

MUSTER

(Briefkopf/Membrete) (Datum/Fecha)

FACTURA PROFORMA

 

Nos es grato hacerles llegar a título de DONACION lo siguiente:

 

Descripción (Artikelbezeichnung)  

Cantidad (Menge)  

Valor (Wert)

     
     
     
     
     

Valor Total (Gesamtwert): .............

 

DONACION -

SIN VALOR COMERCIAL

(Unterschrift, Stempel/Firma, Sello oficial)