Reisen peruanischer Minderjähriger innerhalb und außerhalb des Territoriums der Republik Peru unterliegen strengen Bestimmungen und müssen stets von beiden Elternteilen genehmigt werden.
Daraus ergibt sich in der Praxis, dass bei Reisen, die nur ein Elternteil mit dem Kind unternimmt; wenn das Kind in Begleitung eines anderen Erwachsenen oder eventuell auch alleine reist und für diese Reise einen peruanischen Pass benutzt, beide Elternteile eine schriftliche Reisegenehmigung erteilen müssen. Sie können dies gemeinsam tun oder auch getrennt. Erfolgt die Erteilung der Reisegenehmigung getrennt, sind beide Genehmigungen in Peru dem Jugendrichter vorzulegen, der dann die Ausreise des Kindes gestattet.
Im Ausland müssen die Reisegenehmigungen in den peruanischen Konsulaten erteilt werden, in Peru kann dies bei einem Notar geschehen.
Beachten Sie bitte, dass diese Bestimmungen nur für peruanische Staatsangehörige gelten. Hat ihr Kind neben der peruanischen Staatsangehörigkeit z. B. auch die deutsche und reist mit einem deutschen Pass oder Kinderlichtbildausweis nach Peru, gilt deutsches Recht und eine Reisegenehmigung ist nicht erforderlich. Reist der Minderjährige mit einem peruanischen Pass sollten Sie unbedingt vor Antritt der Reise die erforderliche Reisegenehmigung – möglichst gemeinsam – erteilen.
Für die Reisegenehmigung fallen Konsulargebühren in Höhe von 18 € an.