Jeder peruanische Staatsangehörige hat Anspruch auf die Ausstellung eines Reisepasses, vorausgesetzt er legt die dafür erforderlichen Dokumente vor.
Die Passbestimmungen für Erwachsene gelten nur für unsere peruanischen Mitbürger und können in der spanischen Version nachgelesen werden.
Ausstellung von Pässen für Kinder
Das peruanische Staatsangehörigkeitsgesetz besagt, dass Personen, die doppelte Staatsangehörigkeit haben (z. B. Kinder eines peruanischen und eines ausländischen Elternteils, die entweder in Peru geboren oder, bei Geburt im Ausland, in das peruanische Geburtenregister eingetragen wurden), die Staatsangehörigkeit des Landes ausüben, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Staatsangehörigkeit des anderen Landes ist dann latent, oder - anders ausgedrückt - „ruht".
Aus diesem Grunde wird Minderjährigen, die außer der peruanischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit genießen und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, nur bei Vorliegen wichtiger Gründe ein peruanischer Pass ausgestellt.
Für die Beantragung eines Passes für Minderjährige ist, ähnlich wie in Deutschland, die Anwesenheit beider Elternteile und des Kindes erforderlich.
Die Eltern
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füllen den Passantrag aus | |
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legen die peruanische Geburtsurkunde des Kindes vor | |
ein Passfoto wird nicht benötigt; es wird im Konsulat unter Beachtung der dafür in Peru geltenden Bestimmungen gemacht |
Die Gebühr für die Ausstellung eines Passes für Minderjährige beträgt z. Z. 10,80 €.
Der Pass hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann jeweils für ein weiteres Jahr gegen Zahlung der gleichen Gebühr verlängert werden. Auch für die Passverlängerung ist die Anwesenheit beider Elternteile zwingend notwendig.