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KONSULARGEBÜHREN

Für fast alle konsularischen Leistungen fallen Gebühren an, die nach peruanischem Konsularrecht im voraus zu vereinnahmen sind. Diese Gebühren können durch Barzahlung oder per Verrechnungsscheck beglichen werden.

Grundlage für die Gebührenerhebung ist der „Konsulartarif", der durch das Oberste Dekret Nr. 045-2003-RE vom 19. 3. 2003 in Kraft gesetzt wurde.

Die Konsulargebühren werden danach in Konsular-Soles („Soles Consulares" - Abkürzung S/C), erhoben. Ein Konsular-Sol entspricht ca. einem US $.

Der Umrechnungskurs vom Konsular-Sol zur jeweiligen Landeswährung wird von der Dienstaufsichtsbehörde der peruanischen Konsulate festgelegt und ändert sich bei Kursschwankungen des Dollars entsprechend.

In Deutschland ist der Umrechnungskurs z. Z. 1 S/C = 0,90 €

Die erhobenen Gebühren werden auf jedem Dokument in Konsular-Soles und der Landeswährung – hier also Euro - vermerkt. Zusätzlich werden Gebührenmarken im Wert der vereinnahmten Konsular-Soles geklebt.

 

BEGLEICHUNG VON KONSULARGEBÜHREN IN PERU

Wer seinen Wohnsitz in Peru hat und die Dienste eines peruanischen Konsulats im Ausland in Anspruch nehmen möchte – z. B. zwecks Ausfertigung der Abschrift einer dort registrierten standesamtlichen Urkunde – kann dies über das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Peru veranlassen.

Er muss sich dazu an die Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten, Abteilung ASN (Asistencia al Nacional) wenden. Diese Abteilung prüft das Anliegen, errechnet die zu begleichenden Konsulargebühren und händigt dem Antragsteller einen Zahlungsbescheid in 4facher Ausfertigung aus. Unter Vorlage dieses Bescheids leistet der Antragsteller bei der Banco Internacional del Peru (Interbank) die Zahlung, worüber ihm ein entsprechender Beleg ausgestellt wird. Ebenso werden dort die 4 Exemplare des Zahlungsbescheids abgestempelt und dem Interessenten zurückgereicht.

Beide Dokumente, Zahlungsbescheid und Zahlungsbeleg der Bank, müssen dann wieder der Abteilung ASN im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten vorgelegt werden, die das Original des Zahlungsbescheids und den Bankbeleg zur Weiterleitung an das zuständige Konsulat einbehält.

Das Konsulat fertigt seinerseits das benötigte Dokument aus und übermittelt es per Diplomatenpost dem Außenministerium, wo es der Antragsteller in Empfang nehmen kann.