español

PERSONALAUSWEIS (DOCUMENTO NACIONAL DE IDENTIDAD – "DNI")

Alle volljährigen peruanischen Staatsangehörigen haben, wie auch deutsche Bürger, neben ihrem Pass einen Personalausweis (früher Libreta Electoral = Wählerausweis genannt; heute Documento Nacional de Identidad – „DNI").

Dieses Dokument ist für jeden Peruaner von größter Wichtigkeit und sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da bei peruanischen Behörden – also auch den peruanischen Konsulaten und Botschaften im Ausland – nur der Personalausweis anerkannt wird, während der Pass als reines Reisedokument angesehen wird, mit dem sich der Inhaber bei ausländischen Behörden ausweist.

Im Unterschied zu den deutschen Personalausweisen erfüllt das DNI mehrere Funktionen:

es ist das Dokument, mit dem sich der Inhaber bei den peruanischen Behörden ausweist, um z. B. konsularische Angelegenheiten zu regeln

es ist – wie die frühere Bezeichnung zum Ausdruck brachte – das Wahldokument, wobei es wichtig ist zu wissen, dass in Peru nicht nur Wahlrecht sondern Wahlpflicht besteht

das DNI erfüllt zusätzlich eine Funktion, die in etwa dem deutschen Melderegister entspricht

das Dokument informiert über den Personenstand des Inhabers

Bei Erreichen der Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren muss jeder Peruaner die Ausstellung des DNI beantragen. Das DNI ist ab Ausstellungsdatum 6 Jahre gültig und muss sodann verlängert werden.

Sollte das Dokument einmal in Verlust geraten, unansehnlich oder gar unleserlich geworden sein, ist es ratsam, so bald wie möglich ein Duplikat ausstellen zu lassen.

Ebenso ist zu beachten, dass der peruanische Personalausweis bei Adressenänderung (also z. B. bei der Übersiedlung von Peru nach Deutschland; bei Umzug von Berlin in eine Stadt, die im Zuständigkeitsbereich eines anderen peruanischen Konsulats in Deutschland liegt; bei Wohnsitznahme in einem anderen Land oder bei Rückkehr von Deutschland nach Peru) unbedingt neu ausgestellt oder „berichtigt" werden muss.

Eine „Berichtigung" ist auch bei Änderung des Personenstandes vorgeschrieben.

Im Ausland sind die entsprechenden Anträge auf Erstausstellung, Ausstellung von Duplikaten und Berichtigung von Daten bei den peruanischen Konsulaten zu stellen.