Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Peru besteht kein Abkommen über den Wegfall von Beglaubigungen von öffentlichen Urkunden, wie es mit den meisten europäischen Ländern abgeschlossen wurde. Daher ist es erforderlich, dass deutsche Dokumente, die in Peru vorgelegt werden sollen sowie auch umgekehrt peruanische Dokumente, die in Deutschland Verwendung finden sollen, von den jeweils zuständigen Behörden beglaubigt werden. Zwischen Deutschland und Peru wird das so genannte verkürzte Legalisationsverfahren angewandt, das eine Vorbeglaubigung durch eine Landesbehörde vorsieht.
Beglaubigt wird immer nur die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde/das Dokument ausgestellt hat. Diese Unterschrift muss für Beglaubigungszwecke offiziell bei der übergeordneten Behörde bzw. dem Konsulat hinterlegt worden sein.
Ausschlaggebend dafür, von welcher deutschen Behörde die Vorbeglaubigung vorgenommen wird, sind die Art und der Ausstellungsort des Dokuments. Zu beachten ist, dass jedes Bundesland eine eigene Verwaltungsstruktur hat.
Dokumente der Innenverwaltung (Personenstandsurkunden, Aufenthaltsbescheinigungen, Zeugnisse, usw.) werden gewöhnlich von den Behörden der mittleren Verwaltungsebene vorbeglaubigt. Im Konsularbezirk, der der Botschaft in Berlin zugeordnet ist, sind dies:
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Berlin: Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten, "Zentrale Einwohnerangelegenheiten" - Friedrichstr.
219, 10958 Berlin |
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Brandenburg: Ministerium des Inneren (Potsdam) |
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Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium des Inneren (Schwerin) |
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Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt (Hauptsitz in Halle, Außenstelle in Magdeburg) |
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Sachsen: die jeweiligen Regierungspräsidien |
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Thüringen: Thüringer Verwaltungsamt (Erfurt) |
Handelt es sich um Zeugnisse, ist zumeist eine zusätzliche Beglaubigung der jeweiligen Universität bzw. bei Schulzeugnissen der Landesschulbehörde erforderlich.
Dokumente der Justizverwaltung (z. B. Scheidungsurteile,
Handelsregisterauszüge) sowie auch von einem Notar ausgefertigte Papiere
müssen von den zuständigen Amts- bzw. Landgerichten vorbeglaubigt
werden. Dies trifft auch für Übersetzungen zu, die von einem beeidigten
Übersetzer in Deutschland angefertigt wurden, es sei denn, der Übersetzer
hätte seine Unterschriftsprobe direkt im jeweiligen Konsulat der Republik Peru
hinterlegt.
Bei Führungszeugnissen müssen Sie bei der Beantragung darauf hinweisen, dass Sie
dieses Dokument für das Ausland und daher mit einer Unterschrift versehen
benötigen. Normalerweise werden die Führungszeugnisse in Deutschland maschinell
und ohne Unterschrift erstellt, allerdings können sie dann nicht beglaubigt
werden, da ja stets die Unterschrift und nicht der Inhalt des Dokuments
beglaubigt wird.
Handelspapiere (wie z. B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Ausfuhrbescheinigungen u. ä.) sind durch die jeweiligen Industrie- und Handelskammern vorzubeglaubigen.
Von Bundesbehörden ausgestellte Dokumente werden in der Regel auch von diesen vorbeglaubigt (z. B. Bundeszentralregister, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Deutsches Patent- und Markenamt, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, usw.).
Nach der Vorbeglaubigung durch die entsprechende deutsche Behörde müssen die für den Gebrauch in Peru bestimmten Dokumente vom jeweils zuständigen peruanischen Konsulat überbeglaubigt werden. Welches Konsulat zuständig ist, richtet sich nach dem Ausstellungsort (Bundesland).
Die Endbeglaubigung ist schließlich beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Peru vornehmen zu lassen, das nicht nur in Lima zu finden ist sondern auch Außenstellen in folgenden Städten unterhält:
LIMA
Jr. Lampa Nº545, Sótano-1, Lima-1.
mo - fr von 8.30 bis 13.00 Uhr
CALLAO
Av. Saénz Peña Nº122, 2do piso, Callao
mo - fr von 8.30 bis 13.00 Uhr
AREQUIPA
Tel. 054-256355 / 259783
Calle Málaga Grenet Nº 302 Umacollo, Arequipa
email: arequipa@rree.gob.pe
CUZCO
Tel. 084-231617 / 232412
Jr. Ricardo Palma L-3 Urb. Sta. Mónica Wanchaq, Cuzco
email: cuzco@rree.gob.pe
IQUITOS
Tel. 0065-241879 / 243276
Pevas Nº120, Iquitos
email: iquitos@rree.gob.pe
PIURA
Tel. 073-306217 / 304435
Av. Panamericana Nº290, Urb. El Chipe, Piura
email: piura@rree.gob.pe
PUNO
Tel. 0051-367074 / 364866
Calle Conde de Lemus Nº276, Puno
email: puno@rree.gob.pe
TACNA
Tel. 0052-425642 / 244926
Calle Blondet esquina Luis Basadre, Tacna
email: tacna@rree.gob.pe
TUMBES
Tel. 072-523153
Los Andes Nº325. Tumbes
email: tumbes@rree.gob.pe
Gebühren
Die Gebühren für die Beglaubigung sind ebenfalls von der Art des Dokuments abhängig.
Für private Dokumente wie Personenstandsurkunden, Urteile, Zeugnisse usw. beträgt die Gebühr z. Z. 27.00 €.
Für die Beglaubigung von Vollmachten, die von Privatpersonen vor einem deutschen Notar erteilt wurden, fallen 54.00 € an.
Die Gebühren für die Beglaubigung von Dokumenten juristischer Personen (Firmen) beträgt in der Regel 72.00 €.
Bei Handelspapieren sollte die Gebühr vorher erfragt werden, da hier einige Sonderregelungen gelten.
Abschließend ist zu bemerken, dass die Gebühren vom Dollarkurs abhängig sind und sich somit bei Kursschwankungen ändern können.